Rechtsanwaltskanzlei
Die Büchs Rechtsanwaltskanzlei (geleitet von Rechtsanwältin Anke Büchs,
auch *Fachanwältin für Familienrecht) kann auf eine sehr hohe Anzahl
zufriedener Mandanten zurückblicken und beschäftigt sich seit über 12 Jahren
intensiv mit dem Familienrecht. Als eine der ersten Rechtsanwaltsanzleien in
Deutschland überhaupt etablierte Rechtsanwältin Büchs die Scheidung per
Internet. Diese Tradition verpflichtet und ist für uns Ansporn für die Zukunft zugleich.
In den letzten Jahren haben sich auch sehr viele Mandanten aus Hamburg mit unseren
Online-Scheidungsangeboten scheiden lassen, wir bieten wir nun auch direkt über
Hamburg-Scheidung-Online.de allen Eheleuten mit Scheidungabsichten aus dem
Großraum Hamburg ein günstiges, kompetentes, einfaches und schnelles Angebot für
ihr Scheidungsvorhaben.
Unsere Philosophie:
Unser Anspruch ist es, unsere Mandanten rechtlich wie menschlich schnell, einfühlsam
und kompetent zu beraten, zu unterstützen und zu vertreten. Wir sind für unsere
Mandanten da, wenn sie uns brauchen. Selbstverständlichgehört dazu auch
– wenn es erforderlich ist – eine eloquente Prozessführung. Wir denken und handeln
stets darauf hin, einvernehmliche und außergerichtliche Lösungen zu finden. Damit
schaffen wir für unsere Mandanten dauerhafte und tragfähige Lösungen für die Zukunft.
*Fachanwalt für Familienrecht:
Die örtlichen Anwaltskammern verleihen den Titel eines "Fachanwalts".
Für die Verleihung dieser Berufsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und
besondere praktische Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet nachzuweisen. Diese liegen deutlich
über denen eines nicht in diesem Rechtsgebiet besonders ausgebildeten Rechtsanwaltes.
Das theoretische Wissen ist sehr breit gefächert und beinhaltet neben dem Familienrecht
intensive Kenntnisse anderer Rechtsgebiete, wie Europarecht bei Auslandsscheidungen,
Erbrecht, Steuerrecht u.s.w.
Diese Kenntnisse werden durch einen zeitintensiven Lehrgang erworben und durch die
erfolgreiche Teilnahme an Klausuren nachgewiesen.
Um die Zusatzqualifikation Fachanwalt für Familienrecht zu erwerben, muss der Rechtsanwalt
mehrere Jahre zugelassen - darf also kein Berufsanfänger sein - und eine hohe Anzahl von Fällen
im Familienrecht bearbeitet haben. Weiterhin ist der Fachanwalt für Familienrecht dazu
verpflichtet, sich jährlich intensiv fortzubilden.
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