Kosten Scheidung  Kostenrechner: Die Gebühren des Anwalts richten sich nach dem Gesetz, dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Für die Anwaltsgebühren gibt es gesetzlich festgelegte Mindestgebühren, die kein Anwalt unterschreiten darf. Möglich ist nur die Vereinbarung einer höheren Gebühr. Mit Hamburg-Scheidung-Online.de zahlen Sie immer nur die Mindestgebühren. Wieviel Kosten können bei einer einvernehmlichen Scheidung eingespart werden? Bis zu 40% können eingespart werden, da im Falle einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt für die Abwicklung des Verfahrens benötigt wird. Darüber hinaus kann je nach Gericht der Streitwert um bis zu 25 Prozent reduziert werden. Dafür setzen wir uns stets ein. Die Kosten berechnen sich wie folgt: Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen sich nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute. Zum Streitwert der Ehescheidung kommt ggf. noch der Streitwert des Versorgungsausgleiches hinzu. Bei Ehen bis zu drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt, außer ein Ehegatte beantragt dies. Hier fällt daher auch kein zusätzlicher Streitwert an. Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, beträgt die Höhe des Gegenstandswerte 10 % des monatlichen dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten pro auszugleichender Rentenanwartschaft. Dabei zählen zu den Rentenanwartschaften neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch Betriebsrenten, Riesterrenten sowie Zusatzversorgungen. Beispielsrechnung: Es werden drei Rentenversicherungen ausgeglichen und beide Eheleute haben ein gemeinsames monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 4.000,00 EUR: 4.00,00 EUR (= 1 % von 4.000,00 EUR) x 3= 1.200,00 EUR, da drei Rentenversicherungen ausgeglichen werden müssen. Der Gegenstandswert beträgt folglich 1.200,00 EUR. Der Mindeststreitwert für die Durchführung des Versorgungsausgleiches beträgt 1.000,00 EUR, dieser fällt auch an, wenn beide Eheleute bei einer längeren Ehedauer auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten. Ihre individuellen Kosten für Ihre einvernehmliche Scheidung können Sie hier ermitteln: Scheidungskostentabelle nach dem RVG:    bei einem Streitwert bis: Gerichtsgebühren:   *Anwaltskosten: 3.000,-€ 178,-€ 586,08,-€ 3.500,-€ 194,-€ 669,38,-€ 4.000,-€ 210,-€ 752,68,-€ 4.500,-€ 226,-€ 835,98,-€ 5.000,-€ 242,-€ 919,28,-€ 6.000,-€ 272,-€ 1.029,35,-€ 7.000,-€ 302,-€ 1.139,43,-€ 8.000,-€ 332,-€ 1.249,50,-€ 9.000,-€ 362,-€ 1.359,58,-€ 10.000,-€ 392,-€ 1.469,65,-€ 13.000,-€ 438,-€ 1.588,65,-€ 16.000,-€ 484,-€ 1.707,65,-€ 19.000,-€ 530,-€ 1.826,65,-€ *Anwaltskosten inklusive Auslagen und 19% Umsatzsteuer. Falls Sie hierzu weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns unverbindlich per E-Mail kontakt@buechs-anwalt.com oder per Telefon unter 0221-1394026.   *Die Gebühren verstehen sich ohne die 25 % Streitwertreduzierung, da diese nicht in jedem     Fall garantiert werden kann. *Bei einem Streitwert bis 5.000,00 EUR kommt regelmäßig Prozesskostenhilfe in Betracht. >> Weiter zu Formular Scheidung copyright 2010 Büchs Rechtsanwaltskanzlei, hamburg-scheidung-online.de Zum Seitenanfang Impressum hamburg-scheidung-online.de