Ratgeber Scheidung / Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung   Scheidungsfolgenvereinbarung Die Scheidung verzögert sich, wenn die Ehepartner über die Scheidungsfolgen nicht einig sind. Es ist daher sinnvoll, schon im Vorfeld der Scheidung wichtige Punktewie Unterhalt / Vermögensverteilung zu klären. Es besteht auch die Möglichkeit, im Scheidungstermin eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, an die sich dannbeide Ehegatten halten müssen. Ehevertrag Mit einem Ehevertrag werden für die Ehepartner in der Regel folgende Bereiche geregelt: 1. Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeischaft) 2. Versorgunsgausgleich (Rentenanwartschaften) 3. Nachehelicher Unterhalt Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit beim Ehevertrag, aber es gibt Grenzen der Vertragsfreiheit, welche i.d.R. in dem Moment zum tragen kommen, wenn die finanziellen Folgen eines Ehevertrages zu Lasten Dritter (z.B. Sozialkassen) und/oder von vornherein z.B. sittenwidrig sind. Wir informieren Sie im Rahmen einer Mandatsbeauftragung gerne über die Möglichkeiten und Grenzen von Eheverträgen.     . >> Zurück zu Ratgeber Scheidung I copyright 2010 Büchs Rechtsanwaltskanzlei, hamburg-scheidung-online.de Impressum hamburg-scheidung-online.de Ratgeber Scheidung I Ehevertrag/ Scheidungsfolgenvereinbarung Ratgeber Scheidung II