Ratgeber Scheidung / Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung
Scheidungsfolgenvereinbarung
Die Scheidung verzögert sich, wenn die Ehepartner über die Scheidungsfolgen
nicht einig sind. Es ist daher sinnvoll, schon im Vorfeld der Scheidung wichtige
Punktewie Unterhalt / Vermögensverteilung zu klären. Es besteht auch die
Möglichkeit, im Scheidungstermin eine Scheidungsfolgenvereinbarung
abzuschließen, an die sich dannbeide Ehegatten halten müssen.
Ehevertrag
Mit einem Ehevertrag werden für die Ehepartner in der Regel folgende Bereiche
geregelt:
1. Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeischaft)
2. Versorgunsgausgleich (Rentenanwartschaften)
3. Nachehelicher Unterhalt
Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit beim Ehevertrag, aber es gibt Grenzen der Vertragsfreiheit,
welche i.d.R. in dem Moment zum tragen kommen, wenn die finanziellen Folgen eines Ehevertrages
zu Lasten Dritter (z.B. Sozialkassen) und/oder von vornherein z.B. sittenwidrig sind.
Wir informieren Sie im Rahmen einer Mandatsbeauftragung gerne über die Möglichkeiten und Grenzen
von Eheverträgen.
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